Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
- Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen der Touristikbranche, die von den §§ 651a ff. BGB nicht zum Nachteil des Reisenden abweichen dürfen und den §§ 305 ff. BGB, v.a. auch der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegen. Unwirksame Klauseln können nicht nur in Individualprozessen, sondern auch mit Klagen nach dem UKlagG angegriffen werden. Hauptregelungspunkte der ARB sind Storno-, Haftungs- und Gewährleistungsklauseln sowie Preis- und Leistungsänderungsklauseln.
- Vgl. auch ⇡ Hotelreservierungsvertrag.
Lexikon der Economics.
2013.
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